Gemeindeentwicklungskonzept
Mit einem Gemeindeentwicklungskonzept gibt sich die Gemeinde einen Leitfaden für die zukünftige gemeindliche Entwicklung, wobei ein Zeithorizont von etwa 15 Jahren betrachtet werden soll.
Konkrete, detaillierte Planungen sind nicht Gegenstand des Konzeptes, es sollen vielmehr Handlungsempfehlungen formuliert werden, die über eine Analyse der aktuellen Situation den Entwicklungsbedarf und die Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen.
Dabei ist es auch möglich, die Ziele und Handlungsempfehlungen jederzeit veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, denn das Gemeindeentwicklungskonzept ist kein starres Instrument.
Darüber hinaus handelt es sich um eine informelle Planung, die keine rechtliche Bindungswirkung gegenüber dem Einzelnen entfaltet. Dies erfolgt, soweit Bedarf besteht, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens.
Bürgerbeteiligung
Die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit ist unverzichtbarer Bestandteil bei der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes. Das Expertenwissen der ortsansässigen Bevölkerung liefert wichtige Informationen für die Analyse und die Konzeptentwicklung, gleichzeitig schafft eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Voraussetzung für die Akzeptanz der Maßnahmen und damit für deren Umsetzung.
Downloads
Typ | Name | Datum | Größe |
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Gemeindeentwicklungskonzept (PDF, 1,2 MB) | 23.09.2022 | 1,2 MB | |
Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Fokus Welschensteinach (PDF, 4,8 MB) | 20.08.2024 | 4,8 MB | |
Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Fokus Welschensteinach Kurzfassung (PDF, 823 KB) | 20.08.2024 | 823 KB |