Information der Gemeinde

Information der Gemeinde

Bürgerentscheid zur möglichen Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets

Am 5. März 2023 findet der Bürgerentscheid zur möglichen Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets statt.

Die zur Entscheidung stehende Frage lautet: Sind Sie gegen die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets „Interkom Steinach / Raumschaft Haslach“?

Gemäß § 21 Abs. 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) muss den Bürgerinnen und Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information dargelegt werden. Gemeindeorgane sind der Gemeinderat und der Bürgermeister.

In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.

Ziel der die Gemeinde treffenden Informationspflicht ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Bild von der Thematik, die Gegenstand des Bürgerentscheids ist, zu vermitteln. Dabei kommt es vor allem auf die Gründe an, die für die jeweilige Auffassung maßgebend sind.

Auffassung der Gemeindeorgane

Bürgermeister Nicolai Bischler

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Steinach und Welschensteinach,
 
am 5. März 2023 haben Sie erneut die Möglichkeit, über Steinachs und Welschensteinachs Zukunft zu entscheiden! Es geht hierbei erneut um die Frage, ob sich Steinach interkommunal  wirtschaftlich weiterentwickeln soll oder nicht.
 
Ein Blick zurück:
Der Blick zurück zeigt, dass das interkommunale Gewerbegebiet ein voller Erfolg ist.
Im Jahr 2022 wurden 400 Arbeitsplätze (davon 270 in Vollzeit, 103 Teilzeit und 27 Ausbildungsplätze) angeboten.
 
Seit 2003 bis 2021 betrug das Steueraufkommen (Gewerbesteuer und Grundsteuer) 3,4 Mio.
Davon entfielen auf Steinach 1,4 Mio Euro.
 
So konnte ein wertvolles Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen geschaffen werden, die den Familien in Steinach und Umgebung zu mehr Lebensqualität verholfen hat. 
 
Warum ist ein interkommunales Gewerbegebiet der richtige Weg?
Nur gemeinsam lassen sich die Aufgaben der Zukunft lösen. Nur so ist es möglich, ausreichend politische Macht zur Durchsetzung einer Ab- und Auffahrt an der B33 zu erreichen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese mit hohen Investitionen und Risiken verbunden sind.
 
Durch ein interkommunales Gewerbegebiet werden Kosten und Erträge auf mehrere Schultern verteilt.
 
Grundvoraussetzungen für ein interkommunales Gewerbegebiet sind:

  • ein 15% Vorwegabzug aus dem Steueraufkommen des interkommunales Gewerbegebietes (somit erhält Steinach 49% des Steueraufkommens)
  • die ursprüngliche Kostenverteilung bleibt bestehen, so dass Steinach nur 40% der Kosten zu tragen hat
  • ab Erstbezug der Erweiterungsfläche gilt diese Regelung für das gesamte interkommunales Gewerbegebiet
  • Kostenübernahme der B33-Abfahrt und einer möglichen Auffahrt durch den Zweckverband Interkom

Eine Erweiterung der interkommunalen Gewerbefläche um ca. 7,5 ha ist eine moderate, vertretbare Größe, denn

  • dadurch werden positive Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung für die nächsten Generationen geschaffen
  • es bleibt aber noch genug Freiraum für die folgenden Generationen in der Zukunft, ihre Entscheidungen zu treffen
  • durch die moderate Erweiterung behält Steinach seinen dörflichen Charakter und Ausstrahlung

Warum ist ein kleineres kommunales Gewerbegebiet keine Lösung?

  • die anfallenden Kosten (z.B. Erschließungskosten) stehen in keinem Verhältnis zu einem möglichen Ertrag
  • die Kosten würden auf die Grundstückspreise durchschlagen und diese so für Gewerbetreibende unattraktiv machen
  • alle Kosten und das gesamte Risiko müssten von der Gemeinde Steinach getragen werden

Gehen Sie am 5. März 2023 zur Wahl, entscheiden Sie sich für eine gesicherte Zukunft für Steinach und Welschensteinach und stimmen Sie mit NEIN beim Bürgerentscheid.

Gemeinderat

Christine Haas-Matt (FWV)

Stillstand ist Rückschritt?
Ich denke, immer mehr, immer schneller zerstört uns.
Die Meere sind voll Plastik.
Die Arten sterben rasant aus.
Der Grundwasserspiegel sinkt.
Die Sommer in Europa bringen Dürre und gleichzeitig Flutkatastrophen.
Ackerböden für Lebensmittelproduktion gehen zurück, sind in Krisenzeiten aber lebensnotwendig.
Zwei Generationen haben so viel Siedlungsfläche verbraucht wie 80 Generation vor ihnen.
Ich lebe gerne in Steinach und bin froh, dass wir Landwirte, Gewerbe und Dienstleister haben.
Ich will, dass nachfolgende Generationen noch Land zur Verfügung haben.
Land für ihre Pläne, für ihre Träume.
Deshalb bin ich gegen die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebietes.
Beim Bürgerentscheid stimme ich mit JA.
„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann.“  Weissagung der Cree

Björn Krugielka (FWV)

Wer FÜR das IK II ist, der muss NEIN beim Bürgerentscheid ankreuzen. Absurd aber wahr. Warum stehe ich für ein klares NEIN und bin damit FÜR eine interkommunale Entwicklung?
 
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder in Steinach und Umgebung. Firmen bedeuten Arbeitsplätze und kurze Arbeitswege im Kinzigtal. Wer eine Familie gründet, will und muss aus finanziellen und familiären Gründen, auf kurze Arbeitswege achten. Familien benötigen ihre familiären Strukturen in unmittelbarer Nähe. Auch die Infrastruktur eines Ortes hängt von den Firmen der Umgebung ab. Keine Firmen = keine Arbeitsplätze, keine kurzen Arbeitswege, keine Familien mit Kindern und Enkelkindern in der Nähe und ein Ort der Stück für Stück überaltert, schrumpft und zu Grunde geht. Das möchte ich in Steinach nicht erleben.
 
Als schöner und wertvoller Nebeneffekt wird mit kurzen Arbeitswegen die Umwelt geschont und Zeit für Vereine und Ehrenamt geschaffen.
 
Wussten sie eigentlich, dass die ersten 15% der Gewerbesteuereinnahmen des gesamten Interkom vorweg an Steinach gehen werden, also auch vom Interkom I? Ein stark unterschätzter und kaum bekannter, jedoch sehr wertvoller Fakt.
 
Ein gutes Verkehrskonzept mit Auf- und Abfahrt, das Verhindern von Abwanderung der Firmen aus dem Kinzigtal und die Schaffung kurzer Arbeitswege in unserem Kinzigtal – das geht nur interkommunal.

Patrick Leopold (FWV)

Ich als Gemeinderatsmitglied werde mich gegen die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets aussprechen, da die Nachteile gegenüber der Steinacher Gemeinde und seiner Bevölkerung deutlich überwiegen – und das nicht nur vorübergehend!

Steinach trägt alleine die Belastung durch das Verkehrsaufkommen, durch die Emissionen sowie durch den Flächenverbrauch und dessen Versiegelung. Nebenbei gibt Steinach durch das bestehende und das geplante Interkom ein Großteil seiner Einnahmen an andere Kommunen ab. Die beteiligten Kommunen partizipieren somit an den Steuereinnahmen Steinachs zulasten deren Bevölkerung und deren Finanzen -  dauerhaft und unumkehrbar.

Dieses Ungleichgewicht ist aus meiner Sicht für die Zukunft Steinachs nicht tragbar. Welchen Mehrwert erschaffen wir uns, wenn Profiteur und Nutznießer dabei andere Kommunen sind?

Ein Gleichgewicht würde für mich erst dann entstehen, wenn Kosten und Nutzen in Einklang stehen. Wenn Steinach schon die volle Belastung trägt, dann sollen uns auch die vollen Einnahmen zustehen. Dies wäre durch ein rein kommunales Gewerbegebiet realisierbar.

Ein moderates und gesundes Wachstum aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln stehen für mich im Vordergrund.

Eine Investition in ein kommunales Gewerbegebiet amortisiert sich zu gegebener Zeit, ein Interkom mit Abgaben bleibt für die Ewigkeit!

Xaver Rockenstein (FWV)

Das Mittlere Kinzigtal: Eigenständiger Lebensraum oder Pendler- und Ausflugsregion? Unsere nachhaltige Weiterentwicklung im interkommunalen Bereich, die wirtschaftlich tragfähig, sozialverträglich und zugleich bedarfsorientiert ist, sehe ich als Voraussetzung, um unsere Umwelt zu erhalten. Der kommunale Dreiklang einer Weiterentwicklung heißt: 

  • Wohnortnahe, qualitativ hochwertige Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Stärkung der Region
  • Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Auslagerung und Konzentration der störenden Betriebe und zur Erweiterungsmöglichkeit im Gewerbegebiet
  • attraktiver Wohn- und Lebensraum im Bestand erhalten

Einpendler und Auspendler in Steinach: Während 1067 Personen zur Arbeit nach Steinach einpendeln, finden 1896 Personen eine Beschäftigung außerhalb des Gemeindegebiets. Kann man hierbei von einer Industriegemeinde sprechen? Früher war die Größe des jetzigen Gewerbegebiets Interkom, Flächengrundlage, um eine Familie zu ernähren. Heute ist diese Fläche für über 300 Menschen Arbeitsplatz und finanzielle Lebensgrundlage. Eine Anbindung der B33 zur Verkehrsentlastung ist nur mit Interkom II möglich und braucht regionale Unterstützung.
1 Prozent der Gemeindefläche wird als Gewerbefläche genutzt, wohingegen jährlich bis zu 7 Hektar Aufforstungsflächen genehmigt werden. Meine Entscheidung lautet:    NEIN,    ich bin nicht gegen die Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets…!!

Hendrika Schachner (FWV)

Kontra Kommunale Erweiterung

  • Anbindung an B33 nicht möglich, da nicht allein finanzierbar
  • Kommunale Erweiterung ohne Anbindung bedeutet noch höhere Verkehrsbelastung für Steinach
  • 100% Erschließungskosten sind selbst zu tragen
  • Grundstücksverkaufspreis wird höher durch kleine Erschließungsfläche

Pro Erweiterung Interkom II

  • Flächenverbrauch mit Maß: Interkom I = 10 ha <--> 7,5 ha Interkom II
  • Unsere Einnahmen: 51% vs. unsere Ausgaben: 40%
  • Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Stabile und höhere Gewerbesteuereinnahmen
  • Weiterentwicklung bedeutet Arbeits- und Kaufkraft

Darum „NEIN“ beim Bürgerentscheid:
Gewerbliche Weiterentwicklung ist nur mit Anbindung an die B33 möglich. Die Finanzierung der Anbindung ist nur mit Hilfe der Interkommunalen Gemeinschaft möglich.
 
Gehen Sie am 5. März 2023 zur Wahl und stimmen Sie mit NEIN beim Bürgerentscheid und stellen Sie damit die Weichen für eine maßvolle, gesunde und kluge Weiterentwicklung des bereits erfolgreichen Interkom I.

Übrigens: Interkom III war nie Thema am Ratstisch.

Günter Schmidt (FWV)

Interkommunale Zusammenarbeit halte ich grundsätzlich für sinnvoll, aber bei der Erweiterung unseres Gewerbegebietes sehe ich für Steinach erhebliche Nachteile.
In einem klassischen Interkom sind die Lasten, wie z.B. Flächenverbrauch, Versiegelung, Verkehrsaufkommen usw. gleichmäßig verteilt. Wir Steinacher haben jedoch sämtliche Belastungen auf Steinacher Gemarkung zu tragen. Bei der zu erwarteten Gewerbesteuer fließen dauerhaft über 50 % an unsere Nachbargemeinden. Da hätte ich mir von unseren Zweckverbandsmitgliedern ein stärkeres Entgegenkommen erwartet. Auch die Lage des GW-Gebietes ist verkehrstechnisch sehr ungünstig. Laut Regionalplanung sollen neue gewerbliche Bauflächen eine verkehrsmeidende Zuordnung zu Wohnstandorten aufweisen, was in Steinach nicht gewährleistet ist. Nur durch eine Auf- und Abfahrt von der B33 könnte eine Entlastung der vorgelagerten Wohngebiete verhindert werden. Eine Genehmigung ist aber nach wie vor nicht in Sicht. Eine Entscheidung pro Interkom halte ich daher aus diesen Gründen für nicht vertretbar. Bei einer kommunalen Erweiterung entstehen auch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Eine Erschließung kann bedarfsgerecht, gemeindeverträglich und ohne großes finanzielles Risiko erfolgen. Steinach hat dies in der Vergangenheit beim Gewerbegebiet Bildstöckle bereits erfolgreich bewiesen.

Gregor Uhl (FWV)

Ich spreche mich gegen eine Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets in Steinach aus. Begründung: Steinach sollte eine Erweiterung des Gewerbegebiets nur selbständig in Eigenregie durchführen. Die Argumente liegen klar auf der Hand, Steinach hat nichts zu verschenken. Steinach hat schon 15 ha in einen Zweckverband oder Interkom beigesteuert, Haslach nur 2 ha. Wo steht denn nun der viel zitierte Kirchturm? Die umliegenden Gemeinden setzen auf der eigenen Gemarkung lieber auf Wohnbebauung (Einkommensteuer). Die Gewerbesteuer, durch Gewerbeansiedlung mit all ihren Belastungen, will man dann lieber in Steinach abschöpfen. Steinach hat dagegen die größten Probleme neue Baugebiete zu erschließen. Dann braucht man nicht noch Gemarkung verschenken. Die zitierte Risikostreuung ist gleichfalls an den Haaren herbeigezogen. Das Risiko für Steinach bei einem eigenständigen GE. mit 3.5 ha gegenüber einer Erweiterung des Interk.GE. um 7,5 ha mit einer Beteiligung durch Steinach von 3.5 ha, sind gleich groß. Zu den B33 Anschlüssen noch folgende Anmerkung. Die umliegenden Gemeinden wollen sich an diesen nur bei einer Erweiterung des Interkom beteiligen, obwohl sie sich schon in der alten Satzung dafür ausgesprochen haben. Ich empfehle allen hierzu eindringlich die Interkom-Satzung (§15 Absatz a, Absatz ab) durchzulesen. Ich habe meinen Eid auf Steinach abgelegt und nicht auf die Region. Ich stimme mit Ja.

CDU

Eine Erfolgsgeschichte, die nunmehr seit 21 Jahren die Entwicklung von Steinach maßgeblich voranbringt, soll fortgeschrieben werden. Eine weitere zukunftsweisende Entscheidung steht an.

  • Die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe im Interkom sowie die Erweiterungen einiger Betriebe in Steinach und Welschensteinach in den letzten Jahren ist eine Erfolgsgeschichte.
  • Bereits jetzt sehen ansässige Betriebe und Unternehmen die dringende Notwendigkeit zu erweitern, um im nationalen und internationalen Geschäft konkurrenzfähig zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern. Dies wollen wir ermöglichen.
  • Damit unsere Gemeinde anstehende und zukünftige Aufgaben und Investitionen erfüllen und tätigen kann, sind wir auf steigende Steuereinnahmen angewiesen. In den letzten Jahren wuchs der Anteil der Steuereinnahmen aus dem Interkom I am Gesamtsteuereinkommen der Gemeinde stetig. Dies wird mit dem neuen, für Steinach optimierten, Verteilungsschlüssel weiter ausgebaut.
  • Mit der Erweiterung des Interkoms erhalten wir einen deutlich verbesserten „Gewerbesteuer-Schlüssel“, inklusive Vorwegabzug, nicht nur für die Erweiterung, sondern für das gesamte Interkom (bei gleichbleibendem Kostenanteil). Wir haben weiterhin die Stimmenmehrheit im Zweckverband und niemand kann über uns hinweg entscheiden.
  • Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen, sowie Bürgerinnen und Bürgern, Ausbildungs- und Arbeitsplätze vor Ort bieten. Nur wenn Arbeitsplätze vor Ort oder in Ortsnähe sind, können unsere Landwirte, die sehr oft Nebenerwerbslandwirte sind, die wichtige Aufgaben der Offenhaltung und Bewirtschaftung unserer Landschaft auch zukünftig wahrnehmen. Der ländliche Raum gewinnt zunehmend an Attraktivität für junge Familien, deren Kinder Ausbildungsplätze suchen. Hiermit helfen wir diese in direkter Nähe zu bieten.
  • Nur bei einer interkommunalen Erweiterung sehen wir die Möglichkeit, dass eine Anbindung an die B33 mit Auf- und Abfahrt realisierbar ist. Gerade diese Anbindung ist ein wichtiger Baustein, um den Verkehr aus Richtung Offenburg direkt ins Gewerbegebiet zu leiten und zu einer Entlastung der Verkehrssituation in Steinach beizutragen. Wir engagieren uns für eine zeitnahe Umsetzung der Verbesserungen aus dem Verkehrskonzept, sowie den Bürgerworkshops zur verkehrstechnischen Entlastung unsere Gemeinde.
  • Die Erweiterung als kommunales Gewerbegebiet ist nur in begrenztem engem Rahmen möglich. Die Erweiterung des Interkom I um ca. 7,5 ha halten wir für angemessen.

Entscheiden wir uns gemeinsam für eine gute wirtschaftliche Zukunft unserer Gemeinde! Lassen Sie uns gemeinsam wählen gehen und stimmen Sie mit NEIN beim Bürgerentscheid. 
Ihre CDU-Gemeinderäte Alexander Kern, Philipp Matt, Josef Spitz, Tino Joos und Michael Stulz

Auffassung der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens

Wolfgang Schmidt und Alexandra Stöhr von der Bürgerinitiative Lebenswertes Steinach