Abwasser
Abwasserbeseitigung
Steinach bildet zusammen mit den umliegenden Städten und Gemeinden den "Abwasserzweckverband Kinzig- und Harmersbachtal". Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihr Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.
Soweit Grundstücke einschließlich des auf ihnen anfallenden Niederschlagswassers nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, soll Niederschlag dezentral abgeleitet werden.
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