Kindertagespflege
Neben den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch die Kindertagespflege von Bedeutung.
Die Kindertagespflege ist eine anerkannte öffentliche Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Kindertagespflege bietet viel Raum für individuelle Förderung. Besonders Kinder unter 3 Jahren fühlen sich in dem überschaubaren familiären Rahmen wohl. Zudem kann die Kindertagespflege als Ergänzung oder Alternative dienen, wenn die Betreuungszeiten der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen. So kann sie einen wertvollen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf leisten.
Im Ortenaukreis sind drei Träger für die Kindertagespflege zuständig. In der südlichen Ortenau ist es das Diakonische Werk Ortenau
Förderung der Kindertagespflege
Die Gemeinde Steinach fördert Tagespflegepersonen, die Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahren mit Erstwohnsitz in Steinach betreuen, mit einem Zuschuss.
Voraussetzung für die Gewährung der Platzpauschale ist, dass das Kind mindestens einen Kalendermonat lang betreut wird.