Lebenslagen
Probleme und Hilfen unterwegs
Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Vertretungsbehörden oder - wenn es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt - bei der Vertretungsbehörde eines anderen Staates der Europäischen Union (EU).
Informieren Sie sich schon vor Beginn der Reise, unter welchen Notrufnummern Feuerwehr, Polizei und Rettung in Ihrem Urlaubsland erreichbar sind. Die örtlichen Einsatzkräfte sind bei Unfällen, Verbrechen und ähnlichen Vorfällen immer die ersten Ansprechpartner.
Über die Notrufnummer 112 können Sie die Einsatzkräfte in ganz Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern erreichen. Wenn Sie ein Mobiltelefon benutzen, gilt diese Notrufnummer sogar weltweit. Mit 112 können Sie von Ihrem Mobiltelefon einen Notruf durchführen, ohne den PIN-Code eingeben zu müssen. Die Nummer funktioniert auch, wenn das gesamte Gesprächsguthaben verbraucht ist.
Hinweis: Manche Länder haben eigene Hotlines für ausländische Touristen, die Opfer von Straftaten oder Unfällen wurden, eingerichtet. Diesbezügliche Infos finden Sie in Reiseführern.
Bei Unfällen sollten Sie immer darauf bestehen, dass die Polizei verständigt wird. Für den Fall, dass Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder eine Panne haben, ist es zudem ratsam die Notrufnummern Ihres Automobilclubs zur Hand zu haben.
Sollten auf Ihrer Reise Probleme auftreten und Sie deshalb mehr Geld benötigen als Sie dabei haben, können Ihnen Freunde oder Verwandte über internationale Geldtransferinstitute Geld schicken. Hierbei kann eine Kontaktperson in Deutschland Ihnen Geld ins Ausland überweisen, dessen Gegenwert in der Landeswährung Sie vor Ort mittels Code abheben können. Erkundigen Sie sich dazu vor Abreise auf den Internetseiten der Anbieter, bei Ihrer Bank oder bei Ihrem Postamt.
Vertiefende Informationen
- Reisefinanzen
- Weiterführende Informationen und Links
- Verkehrsunfall
- Infos zum richtigen Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Infos zum Europäischen Unfallbericht
Freigabevermerk
07.07.2023; Innenministerium Baden-Württemberg